Nach Ablauf der Ruhefristen bzw. der Nutzungsrechte wurden durch eine öffentliche Bekanntmachung vom 28. Januar 2011 zahlreiche Grabstätten zur Räumung aufgerufen.
Leider sind bisher nicht alle Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigten dieser Aufforderung nachgekommen.
Seitens der Friedhofsverwaltung wird daran erinnert, die aufgerufenen Gräber bis zum 1. Juli 2011 zu entfernen.
Nicht geräumte Grabanlagen, werden anschließend kostenpflichtig durch die Stadt Idstein geräumt.